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KfW-Förderung und Pflegekassenzuschuss für Ihren Homelift: Ein Überblick

Blogartikel
Homelift KFW-Förderung
Förderung Aufzug

KfW-Förderung für einen Aufzug

Homelifte schaffen Barrierefreiheit und geben Ihnen die Möglichkeit, auch im Alter weiter in Ihrem geliebten Zuhause wohnen zu können. Oft ist ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung in einer fremden Umgebung gar nicht notwendig, da ein Homelift in den meisten Fällen installiert werden kann. Unterstützung bei den finanziellen Aufwendungen kann man durch den Kredit 159 „Altersgerechtes Umbauen“ der KfW Banken erhalten oder durch Zuschüsse der Pflegekasse.

Der KfW Kredit 159 “Altersgerechtes Umbauen” ist eine spezielle Finanzierungsoption, die darauf abzielt, Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Verbesserung der Wohnsituation im Alter zu unterstützen. Er ermöglicht es älteren Menschen und Familien durch günstige Konditionen, das eigene Zuhause entsprechend den individuellen Bedürfnissen anzupassen und ein sicheres und komfortables Wohnumfeld zu schaffen.

Der KfW Kredit 159 richtet sich daher an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sowie an Mieter, die in Absprache mit dem Vermieter bauliche Veränderungen vornehmen möchten. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von zinsgünstigen Darlehen, um den altersgerechten Umbau von Wohnungen oder Häusern zu finanzieren. Auch als Vermieter ist dies ein attraktiver Anreiz mit Hilfe der KfW-Förderung einen Aufzug zu bauen, da der Wert und die Attraktivität der Immobilie mit einem Homelift deutlich gesteigert werden kann.

Die Höhe des Kredits kann bis zu 50.000 Euro betragen. Dabei werden die förderfähigen Investitionskosten berücksichtigt, die im Rahmen des altersgerechten Umbaus anfallen. Der Kredit wird zu attraktiven Konditionen mit festen Zinssätzen und langen Laufzeiten angeboten. Dadurch erhalten die Kreditnehmer Planungssicherheit und können die finanzielle Belastung langfristig und transparent gestalten.

Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird. Alle genauen Anforderungen und Bedingungen können bei der KfW oder bei einem Finanzierungspartner erfragt werden.

Aufzüge staatlich fördern lassen – mit dem KfW-Zuschuss 455-B

Weiterhin gibt es aktuell den Investitionszuschuss 455-B “Barrierereduzierung”. Dies ist ein Förderprogramm das darauf abzielt, Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Wohnungen zu unterstützen. Das Programm richtet sich sowohl an Eigentümer als auch Mieter und bietet finanzielle Unterstützung für den Umbau von Wohnräumen, um die Zugänglichkeit und die Wohnqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu verbessern. Es ist völlig unabhängig vom Alter beantragbar und kann auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum verwendet werden.

Der Investitionszuschuss 455-B wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen wird. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Kosten der Maßnahmen. Dabei kann der Zuschuss bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten betragen, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit. Dies gilt für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Erfüllt die Einzelmaßnahme jedoch den Standard „Altersgerechtes Haus“, steigen die förderfähigen Kosten auf 50.000 Euro und der Zuschuss kann sogar bis zu 12,5% der förderfähigen Investitionskosten betragen, höchstens jedoch 6.250 Euro pro Antrag.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.

Homelift KFW Förderung

Aufzug-Zuschuss durch die Pflegekasse

Die Förderung durch die Pflegekasse richtet sich an Personen mit einem Pflegegrad, die einen Aufzug benötigen, um ihre Mobilität und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erhalten. Der genaue Betrag der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere dem individuellen Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers. Im Allgemeinen kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person und Förderung gewähren. Seit 2017 sind auch Versicherte mit dem Pflegegrad 1 anspruchsberechtigt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Förderung nicht den gesamten Betrag für den Aufzug abdeckt, sondern als Zuschuss zu den Kosten dient.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Förderungen für mehrere Personen zusammengelegt werden können, insbesondere wenn mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt leben. Dadurch können insgesamt bis zu 16.000 Euro an Fördermitteln für den Bau eines Aufzugs beantragt werden.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Pflegekasse in Verbindung zu setzen und sich über die konkreten Fördermöglichkeiten und Bedingungen zu informieren. Jede Pflegekasse kann eigene Richtlinien und Voraussetzungen haben, daher ist es wichtig, die genauen Konditionen direkt bei der zuständigen Pflegekasse zu erfragen.

Anhand dieser Information sollte man dann auch entscheiden, ob die Förderung eines Aufzugs durch die KfW-Banken oder die Pflegekasse die Richtige ist. Beide Förderungen lassen sich leider nicht miteinander kombinieren.

Holen Sie sich gerne ein kostenloses Angebot für einen Lift bei uns ein und sprechen Sie unsere Liftberater auf die Förderungen an. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie.